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1. November 2011 — Verschärfte Trinkwasserverordnung tritt heute in Kraft
vdw: Wohnungsunternehmen kommen ihrer Pflicht nach
Hannover. Heute ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Betroffen von der verschärften Regelung sind in erster Linie die Mieter; denn sie tragen die Kosten für die verbesserte Kontrolle der Wasserqualität. Allerdings: Weder die Behörden noch das Handwerk könnten dem vermeintlichen Ansturm besorgter Vermieter standhalten. Deswegen betont der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw): „Unsere Mitgliedsunternehmen werden ihrer Verpflichtung nachkommen, die entsprechenden Trínkwasseranlagen unverzüglich melden und die technischen Voraussetzungen für die vermehrten Wasserproben schaffen. Schließlich geht es darum, Gesundheitsgefahren für unsere Kunden auszuschließen. Wir gehen aber davon aus, dass der öffentliche Gesundheitsdienst und die Fachaufsicht einen zeitlichen Ermessensspielraum anlegen.“
Selbst Fachleute kritisieren die Trinkwasserverordnung als „Schnellschuss“. Ämter und Labore haben nicht annähernd die notwendigen Kapazitäten aufbauen können, um die zu erwartende Datenflut bewältigen zu können. Gleichwohl werden in den Gesundheitsämtern seit heute Informationen von allen Vermietern erwartet, ob sie Warmwasseranlagen ab 400 Litern im Keller haben. „Im ersten Schritt müssen jedoch die Vermieter bei den zuständigen Ämtern die Meldebögen anfordern. Immerhin hat Niedersachsen als einziges Bundesland für alle Gesundheitsämter ein einheitliches Meldeformular entwickelt. Auch eine elektronische Meldung ist möglich“, sagt Jörg Berens. Und der Technische Referent beim vdw fügt hinzu: „Die Wohnungswirtschaft wird das Ziel des Gesetzgebers, die Gefahr von Legionellen in Trinkwasserleitungen einzudämmen, nachdrücklich unterstützen.“ Immerhin gibt es jährlich 500 gemeldete Fälle von Legionärskrankheiten in Deutschland – die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher bei 15.000 bis 30.000 Fällen.
Dennoch wird es vermutlich Monate dauern, bis alle Daten bei den Ämtern vorliegen und ausgewertet werden können. Hinzu kommt der Einbau von Probenahmestellen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Die technische Umrüstung wird einmalig mit 400 bis 800 Euro zu Buche schlagen – je nach Größe der Anlage.
Die anfallenden Betriebskosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Die in diesem Zusammenhang jährlich anfallenden Wasserproben kosten vermutlich pro Entnahmestelle rund 40 Euro. In einem Sechs-Familien-Haus könnten dies monatliche Mehrkosten von 2 - 2,50 Euro pro Haushalt bedeuten.
Nähere Informationen auch unter www.vdw-wohnen.de.